ZustG: § 17 Abs 1 (eigenhändige Zustellung, Zustellung nicht möglich; Hinterlegung bei der zuständigen Geschäftsstelle des Zustelldienstes)
§ 17 Abs 2 (ebenso; schriftliche Verständigung des Empfängers, in die für die Abgabestelle bestimmte Abgabeeinrichtung [Briefkasten, Hausbrieffach oder Briefeinwurf] einzulegen; irrtümliche Einlegung in den Briefkasten eines Nachbarn; Unwirksamkeit der Zustellung)