AVG: § 8 (Parteistellung; in ihren subjektiven Rechten Berührte; Nachbar im Baubewilligungsverfahren; unbegründete Verneinung der Möglichkeit der Rechtsverletzung)
AVG: § 8 (Parteistellung; in ihren subjektiven Rechten Berührte; Nachbar im Baubewilligungsverfahren; unbegründete Verneinung der Möglichkeit der Rechtsverletzung)