VwGG: § 46 Abs 1 (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; minderer Grad des Versehens, nicht vorliegend; Erfordernis eines wirksamen Kontrollsystems; bloß mündliche Anordnungen an Kanzleikraft; Unterlassung der gebotenen Kontrolle anlässlich der Unterfertigung; gänzliche Überantwortung der Durchführung des Verbesserungsauftrages an eine Kanzleimitarbeiterin)
VwGH 19. 12. 2012, 2012/08/0285