B-VG: Art 119a Abs 5 (Vorstellung, Entscheidung der Vorstellungsbehörde, Bindungswirkung; Spruch und tragende Aufhebungsgründe)
Art 131 Abs 1 Z 1 (Bescheidbeschwerde, Legitimation, keine; Vorstellungsbescheid, Aufhebung des Gemeindebescheids, Bindungswirkung auch der tragenden Aufhebungsgründe; Legitimation des Vorstellungswerbers abhängig vom Recht, in dem er sich verletzt erachtet)