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VwGH 18. 10. 2012, 2010/06/0093 (Straßenwesen)

VwGHStraßenwesenZfV 2013/1007ZfV 2013, 665 Heft 4 v. 29.8.2013

Vlbg StrG: § 2 Abs 1 (Gemeingebrauch; die jedermann unter den gleichen Bedingungen und innerhalb der durch die Art der Straße und straßenpolizeilichen Vorschriften festgelegten Grenzen zustehende Benützung zum Fußgänger- und Fahrzeugverkehr)

§ 2 Abs 3 (ebenso; strittig, ob und in welchem Umfang Gemeingebrauch; Entscheidung der Behörde)

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