StVO: § 35 Abs 3 (Vermeidung von Verkehrsbeeinträchtigungen; beabsichtigte Anbringung von Wechselwerbeträgern; Feststellung einer Verkehrsbeeinträchtigung)
VwGH 22. 2. 2013, 2009/02/0098
Die bf Partei beantragte die Bewilligung zur Errichtung von hinterleuchteten Wechselwerbeträgern (RLB) im Ausmaß von 3480 mm x 2641 mm auf 2,6 m bzw 3,5 m hohen Rundsäulen DM 37 cm an vier näher genannten Straßenstellen.