StbG 1949: § 9 Abs 1 (Verlust der Staatsbürgerschaft, Ausbürgerung, ua Erwerb einer fremden Staatsbürgerschaft, Bewilligung der Beibehaltung durch BMI im Einvernehmen mit dem BKA aus triftigen Gründen; ua freiwilliger Eintritt in den öffentlichen Dienst oder Militärdienst eines fremden Staates tritt)