ASVG: § 4 Abs 2 (Begriff Dienstnehmer; Verhältnis persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit; Taxilenker; Überwiegen der Merkmale der persönlichen Abhängigkeit; kein generelles Vertretungsrecht aufgrund einer Verpflichtung zur Verschwiegenheit; Eingliederung in die Funkleitzentrale; Kontrollmöglichkeit durch die Daten des Taxameters und die Daten der regelmäßig verwendeten Funkvermittlung; Bezahlung ausschließlich über eine Umsatzbeteiligung)