AlVG: § 27 Abs 5 Z 3 idF BGBl I 2004/142 (Altersteilzeitgeld; Voraussetzung der Beschäftigung einer zuvor arbeitslosen Ersatzarbeitskraft; nicht erfüllt bei Wiederanstellung von nach Beginn der Freizeitphase gekündigten Mitarbeiter)
AlVG: § 27 Abs 5 Z 3 idF BGBl I 2004/142 (Altersteilzeitgeld; Voraussetzung der Beschäftigung einer zuvor arbeitslosen Ersatzarbeitskraft; nicht erfüllt bei Wiederanstellung von nach Beginn der Freizeitphase gekündigten Mitarbeiter)