ASVG: § 4 Abs 2 (Vollversicherung; Dienstnehmer)
§ 10 Abs 1 (Beginn der Pflichtversicherung mit Aufnahme der Betriebsarbeit; Abgrenzung eines Vorstellungsgesprächs von einer Arbeitsleistung; Inanspruchnahme von Arbeitsleistung, die nach Art und Umfang üblicherweise nicht unentgeltlich erbracht wird; mehrstündige Begleitung bei der Auslieferung von Backwaren)