AlVG: § 27 Abs 4 idF BGBl I 2004/142 (Altersteilzeitgeld; Voraussetzung der Beschäftigung einer zuvor arbeitslosen Ersatzarbeitskraft; Bedeutung der Wortfolge "zuvor arbeitslos"; Abstellen auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Altersteilzeitvereinbarung)
§ 27 Abs 5 Z 3 idF BGBl I 2004/142 (Altersteilzeitgeld während der Freizeitphase; Voraussetzung der Beschäftigung einer zuvor arbeitslosen Ersatzarbeitskraft; ebenso)