AlVG: § 27 Abs 8 (Altersteilzeitgeld; Einstellung, Herabsetzung, Widerruf oder Berichtigung der Leistung; kein gänzlicher Widerruf bei einvernehmlicher vorzei-
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tiger Beendigung des Dienstverhältnisses aufgrund gesetzlicher Änderungen und dadurch früher möglichem Pensionsantritt)