Sbg SozialhilfeG 1975: § 6 Abs 1 (Anspruch auf Hilfe zur Sicherung des Lebensbedarfes; kein Ermessen; Maßgeblichkeit der aktuellen Notlage, keine Gewährung von Mitteln für in der Vergangenheit selbst finanzierte Wohnungsaufwendungen)
VwGH 14. 6. 2012, 2008/10/0361