Sbg SozialhilfeG 1975: § 8 Abs 1 (Einsatz der eigenen Mittel; Einsatz des Unterhaltsanspruches gegenüber dem Ehegatten)
§ 17 Abs 1 (Sicherung des Lebensbedarfes mit Zustimmung des Hilfesuchenden durch Unterbringung in Anstalten oder Heimen)
ABGB: § 94 Abs 2 letzter Satz (Leistung eines Unterhaltsbeitrages durch den Ehegatten mit dem geringeren Einkommen im Fall eines Sonderbedarfes des anderen Ehegatten)