AEUV: Art 56 (Dienstleistungsfreiheit, keine Erweiterung des Schutzbereiches dieser Freiheit in Bezug auf Glücksspieldienstleistungen)
§ 12a (elektronische Lotterien)
GlücksspielG: § 53 Abs 1 Z 1 lit a (Beschlagnahme von sonstigen Eingriffsgegenständen, Vorliegen "elektronischer Lotterien", Video-Lotterie-Terminals, Maßgeblichkeit des Verdachtes des Monopoleingriffes)