GewO: § 13 Abs 3 idF BGBl I 2010/58 (Ausschluss von Gewerbeausübung, Insolvenzverfahren mangels kostendeckenden Vermögens rechtskräftig nicht eröffnet oder aufgehoben; noch nicht abgelaufener Zeitraum, in dem in der Insolvenzdatei Einsicht in den Insolvenzfall gewährt wird)