NAG: § 47 Abs 3 Z 3 lit a und b (Antrag auf Erteilung einer Niederlassungsbewilligung; Angehöriger; besondere Erteilungsvoraussetzungen; Unterhalt im Herkunftsstaat)
VwGH 13. 11. 2012, 2012/22/0168
Eingangs ist festzuhalten, dass sich die Beurteilung des gegenständlichen Falles im Hinblick auf den Zeitpunkt der Erlassung des angef B (23. 4. 2012) nach dem NAG idF des BGBl I 112/2011 richtet.