FPG: § 76 Abs 2 (Schubhaft zur Sicherung des Ausweisungsverfahrens nach § 10 AsylG 2005 oder der Abschiebung, wenn gegen den Asylwerber ein Ausweisungsverfahren eingeleitet wurde; "Verdichtung" des Tatbestandes der Z 4)
FPG: § 76 Abs 2 (Schubhaft zur Sicherung des Ausweisungsverfahrens nach § 10 AsylG 2005 oder der Abschiebung, wenn gegen den Asylwerber ein Ausweisungsverfahren eingeleitet wurde; "Verdichtung" des Tatbestandes der Z 4)