FPG idF BGBl I 2011/38: § 67 Abs 1 (Aufenthaltsverbot gegen unionsrechtlich aufenthaltsberechtigte EWR-Bürger; Voraussetzungen; § 67 Abs 1 enthält zwei Stufen der Gefährdungsprognose; bei Personen, die das Daueraufenthaltsrecht erworben haben, ist bei der Ausweisung und auch bei der Erlassung eines Aufenthaltsverbotes das abgestufte System der Gefährdungsprognose heranzuziehen)