FPG: § 76 Abs 1 (Schubhaft; Verfahrenssicherung; Voraussetzungen)
§ 76 Abs 2 (Schubhaft; Asylwerber oder Fremder, der einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt hat; besondere Schubhaftgründe; keine Begründung der Schubhaft auf Abs 1)
§ 83 (Schubhaftbeschwerde; Nichtberücksichtigung eines Antrages auf internationalen Schutz)