FPG: § 76 Abs 1 (Schubhaft; Gründe; Sicherung der Abschiebung)
§ 83 (Schubhaftbeschwerde; Entscheidung durch den unabhängigen Verwaltungssenat; mangelnde Prüfung der Durchführbarkeit der Abschiebung trotz divergierender Argumentationen; keine Durchführung einer mündlichen Verhandlung)