FPG: § 11 (besondere Verfahrensregeln, Verfahren vor den österreichischen Vertretungsbehörden)
Visakodex (VO [EG] Nr 810/2009): Art 1 Abs 1 (Verfahren und Voraussetzungen für die Erteilung von Visa für die Durchreise durch das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten oder für geplante Aufenthalte in diesem Gebiet von höchstens drei Monaten je Sechs-Monatszeitraum)