FPG: § 60 Abs 2 Z 7 (Aufenthaltsverbot, befristetes; Mittellosigkeit; Nachweis der Unterhaltsmittel; Einbruchdiebstahl; aushaftende Pflegegebühren)
VwGH 12. 12. 2012, 2012/18/0170
Wenn die Bf vorbringt, dass wegen des langjährigen Aufenthalts, des Vorliegens bloß einer Verurteilung und der aushaftenden Pflegegebühren der Tatbestand der Mittellosigkeit nach § 60 Abs 2 Z 7 FPG nicht hätte als erfüllt angesehen werden dürfen, ist diese Argumentation für den VwGH in keiner Weise nachvollziehbar.