FPG: § 56 (Aufenthaltsverbot, befristetes; Gefährdungsmaßstab; langjähriges Wohlverhalten seit Entscheidung erster Instanz; unzureichende Tatsachengrundlage)
§ 60 Abs 1 (ebenso)
§ 66 (ebenso)
FPG: § 56 (Aufenthaltsverbot, befristetes; Gefährdungsmaßstab; langjähriges Wohlverhalten seit Entscheidung erster Instanz; unzureichende Tatsachengrundlage)
§ 60 Abs 1 (ebenso)
§ 66 (ebenso)