FPG: § 93 Abs 1 Z 1 (Entziehung eines Fremdenpasses; Fehlen oder Verlust des Status als Asylberechtigter)
VwGH 7. 11. 2012, 2012/18/0046
Im vorliegenden Beschwerdefall kommt das FPG 2005, in der Fassung BGBl I 2009/135 zur Anwendung.
FPG: § 93 Abs 1 Z 1 (Entziehung eines Fremdenpasses; Fehlen oder Verlust des Status als Asylberechtigter)
VwGH 7. 11. 2012, 2012/18/0046
Im vorliegenden Beschwerdefall kommt das FPG 2005, in der Fassung BGBl I 2009/135 zur Anwendung.