FPG: § 60 Abs 1 (Aufenthaltsverbot; Gefährdungsannahme)
§ 60 Abs 2 Z 1 (ebenso; bestimmte Tatsache; gerichtliche Verurteilung; Raub und Diebstahl)
§ 66 Abs 1 (Schutz des Privat- und Familienlebens; Interessenabwägung; hier: Begehung der Straftaten als Minderjähriger; Probezeit der Verurteilungen abgelaufen; mehr als neunjähriger rechtmäßiger Aufenthalt; familiäre Beziehungen im Inland; fehlende Anknüpfungspunkte für Annahme familiärer Bindungen im Heimatland)