FPG: § 53 Abs 1 (Ausweisung; nicht rechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet)
§ 66 (Schutz des Privat- und Familienlebens; Interessenabwägung; lange Aufenthaltsdauer; sehr gute Deutschkenntnisse; berufliche Integrationsmaßnahmen; familiäre Bindungen; Pflege der Schwester)