Sbg ROG: § 48 Abs 1 (Grünland-ländliches Gebiet, zulässige Bauten; land- und forstwirtschaftliche Bauten, wenn ein land- und bzw oder forstwirtschaftlicher Betrieb bereits besteht und der Bau am Standort gemäß der Agrarstruktur erforderlich; Fischzucht, die nicht dem bestehenden Betrieb, sondern einen Betrieb eines Angehörigen dient; Aufhebung einer mit Flächenwidmung unvereinbaren, entgegen § 48 erteilten Baubewilligung; Parteistellung nur des Konsenswerbers)