Nö BauO: § 9 Abs 1 (Bescheide nach der BauO, dingliche Wirkung; Grundeigentümer nicht zwingend Partei im Nichtigerklärungsverfahren betreffend eine Baubewilligung)
AVG: § 68 Abs 4 Z 4 (rechtskräftiger Bescheid, mit Nichtigkeit bedrohter Fehler; Nichtigerklärung; Baubewilligung; Adressat der Nichtigerklärung der Bauwerber, soweit keine Rechtsnachfolge eingetreten)