Wr GebrauchsabgabeG 1966: § 1 (Gebrauch von öffentlichem Grund, der als Verkehrsfläche dem öffentlichen Verkehr dient, Gebrauchserlaubnis)
§ 2 Abs 1 (Gebrauchserlaubnis; antragsbedürftiger Verwaltungsakt)
§ 2 Abs 2 (ebenso, Versagungsgründe; öffentliche Rücksichten entgegenstehend; demonstrative Aufzählung, ua Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs, Parkraumbedarf, städtebauliche Interessen; Verkaufskiosk, nähere Begründung für Versagung wegen optischer Verdichtung und Widerspruch zum Gendermainstreaming; Verkehrsinsel zwischen Opernpassage und Albertinapassage)