ASchG: § 28 Abs 2 (Sozialeinrichtungen in Arbeitsstätten; keine Bereitstellung von Tischen zur Einnahme von Mahlzeiten und Einrichtung zum Kühlen mitgebrachter Speisen)
VwGH 22. 2. 2013, 2011/02/0227
Unbestritten ist, dass zum Tatzeitpunkt an der ggstl Arbeitsstätte kein entsprechender Tisch zum Einnehmen von Mahlzeiten und auch keine geeignete Möglichkeit zum Kühlen von mitgebrachten Speisen und Getränken zur Verfügung stand.