VfGG: § 35 Abs 2 (Fristen, Nichteinrechnung der Tage des Postenlaufes; bei Einbringung bei einer unzuständigen Stelle nur im Falle der Weiterleitung noch innerhalb der Frist per Post; kein Postenlaufprivileg bei verspätetem Einlangen bei der unzuständigen Stelle)
VfGH 11. 6. 2012, B 544/12