TFLG 1996: § 72 Abs 4 (Zuständigkeit der Agrarbehörde für Streitigkeiten über Eigentum und Besitz in Bezug auf in das Zusammenlegungsverfahren einbezogene Grundstücke; umfassende Zuständigkeit; hier: Unterlassungsanspruch betreffend Zuleitung von Regenwasser)
VfGH 3. 10. 2012, K I-5/12