AVG: § 71 Abs 1 Z 1 (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Versäumung einer Frist durch unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis; Rechtsirrtum; Abgabe eines leeren Einspruchs im Vertrauen, im Rahmen eines Verbesserungsauftrags, die inhaltlichen Ausführungen nachholen zu können)
VwGH 14. 11. 2012, 2012/08/0179, 0180, 0181