VStG: § 51g Abs 1 (Verfahren vor dem unabhängigen Verwaltungssenat; Aufnahme der erforderlichen Beweise; unterlassene Vernehmung eines Zeugen trotz widersprechender Beweisergebnisse)
VwGH 14. 11. 2012, 2012/08/0193
Als Verfahrensmangel macht die Beschwerde insb geltend, dass G H von der belBeh nicht als Zeuge vernommen wurde. Die belBeh