VwGG: § 28 Abs 1 Z 4 (Inhalt der Beschwerde; Beschwerdepunkt; Verletzung in konkret zu bezeichnendem subjektiven Recht; Zurückverweisung; keine mögliche Verletzung im Recht auf Liegenschaftserwerb)
AVG: § 66 Abs 2 (Berufungsentscheidung; Zurückverweisung)