VwGG: § 48 Abs 2 Z 1 (Kostenersatz bei Obsiegen der belangten Behörde; Vorlageaufwand gebührt bei gemeinsamer Aktenvorlage für mehrere Verfahren nur einmal)
VwGH 21. 5. 2012, 2011/10/0113
Da die belBeh die Akten des Verwaltungsverfahrens zum vorliegenden Verfahren und zum Beschwerdeverfahren des Bruders des Bf (Zl 2011/10/0014) nur einmal gemeinsam vorgelegt hat, gebührt ihr der Vorlageaufwand insgesamt nur einmal (VwGH 30. 6. 2011, 2010/03/0060).