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VwGH 21. 5. 2012, 2011/10/0113 (Verwaltungsgerichtsbarkeit)

VwGHVerwaltungsgerichtsbarkeitZfV 2013/706ZfV 2013, 493 Heft 3 v. 9.7.2013

VwGG: § 48 Abs 2 Z 1 (Kostenersatz bei Obsiegen der belangten Behörde; Vorlageaufwand gebührt bei gemeinsamer Aktenvorlage für mehrere Verfahren nur einmal)

VwGH 21. 5. 2012, 2011/10/0113

Da die belBeh die Akten des Verwaltungsverfahrens zum vorliegenden Verfahren und zum Beschwerdeverfahren des Bruders des Bf (Zl 2011/10/0014) nur einmal gemeinsam vorgelegt hat, gebührt ihr der Vorlageaufwand insgesamt nur einmal (VwGH 30. 6. 2011, 2010/03/0060).

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