StVO: § 91 Abs 1 (Bäume und Einfriedungen neben der Straße; Entfernungsauftrag; Eigentumseingriff; vorbeugende Maßnahme im Sinne der Verkehrssicher-
Seite 486
heit; abstrakte Gefährdung nicht ausreichend; keine analoge Anwendung der Regelung über die Übertragung der den Eigentümer treffenden Verpflichtung durch Rechtsgeschäft)