StVO: § 91 Abs 1 (Bäume und Einfriedungen neben der Straße; Entfernungsauftrag; Eigentumseingriff; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; vorbeugende Maßnahme im Sinne der Verkehrssicherheit; Straßenlänge und Verkehrsfrequenz keine wesentlichen Entscheidungskriterien)
VwGH 16. 11. 2012, 2012/02/0133