StbG idF BGBl I 2011/38: § 10 Abs 1 (Verleihung der Staatsbürgerschaft, Voraussetzungen, ua ununterbrochener ordentlicher Wohnsitz im Inland seit mindestens 10 Jahren, davon zumindest fünf Jahre niedergelassen; durchgehender legaler Aufenthalt im Bundesgebiet; Unterbrechung der Frist durch unrechtmäßigen Aufenthalt)
§ 12 Z 3 (Verleihung der Staatsbürgerschaft, ua wenn Erstreckung nicht möglich, weil Elternteil schon Staatsbürger ist)