AlVG: § 10 Abs 1 Z 3 (Arbeitslosengeld; Verlust des Anspruches bei Verweigerung der Teilnahme an Maßnahmen zur Wiedereingliederung ohne wichtigen Grund; Weigerung wegen zeitlicher Unvereinbarkeit mit geringfügiger Beschäftigung; unverbindliche Aussicht auf ein vollversichertes Beschäftigungsverhältnis in der Zukunft)