ASVG: § 4 Abs 2 (Begriff Dienstnehmer; Verhältnis persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit; Hausbetreuung durch Bewohner von Wohnanlagen; kein ge-
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nerelles Vertretungsrecht; Mieter der Wohnanlange stellen kein Kontrollinstrument des Dienstgebers dar; Dislozierung der Leistungserbringung vom Sitz des Dienstgebers; zeitliche Einteilbarkeit der Leistungserbringung auch bei Vereinbarung bestimmter Wochentage für bestimmte Leistungen)