FSG: § 24 Abs 4 (Aufforderungsbescheid; gesundheitliche Eignung; amtsärztliche Untersuchung; hier: Cannabiskonsum)
VwGH 18. 12. 2012, 2010/11/0017
1. Mit dem angef B wurde dem Bf aufgetragen, sich gem § 24 Abs 4 FSG innerhalb eines Monats gerechnet ab mündlicher Verkündung des angef B "hinsichtlich seiner gesundheitlichen Eignung zum Lenken von KFZ amtsärztlich untersuchen zu lassen". Begründend führte die belBeh aus, das Vorbringen des Bf, "er habe seit Jänner 2008 den (Cannabis-)Konsum so gut wie gänzlich eingestellt", sei angesichts zweier Harnbefunde vom 1. 12. 2008 und vom 15. 1. 2009 mit überhöhten THC- und Kreatininwerten "völlig unglaubwürdig".