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VwGH 17. 12. 2012, 2011/04/0023 (Gewerberecht)

VwGHGewerberechtZfV 2013/627ZfV 2013, 446 Heft 3 v. 9.7.2013

GewO 1994: § 286 Abs 2 (Märkte; Gelegenheitsmarkt; marktähnliche Verkaufsveranstaltung, die nur gelegentlich aus besonderen Anlässen stattfindet; Bewilligungspflicht; keine über Antragsteller hinausgehende Parteistellung)

§ 291 Abs 3 (Gelegenheitsmarkt; Verpflichtung zur Erlassung einer Marktordnung unter bestimmten Voraussetzungen)

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