FPG: § 54 Abs 1 Z 2 (Ausweisung; Fehlen einer allgemeinen Erteilungsvoraussetzung; Nachweis der ortsüblichen Unterkunft; ausreichende Unterhaltsmittel; anhängiges Verfahren zur Ausstellung eines Befreiungsscheines; konkretes Vorbringen über aufzunehmende Beschäftigung)
NAG: § 11 (ebenso)