FPG: § 65 Abs 1 (Aufhebung eines Aufenthalts- oder Rückkehrverbotes; Familienangehöriger einer Österreicherin; Gefährlichkeitsprognose; Gefahr für Grundinteresse der Gesellschaft; besondere Gefährlichkeit der Suchtgiftkriminalität; Gesinnungswandel; Wohlverhalten in Freiheit; Interessenabwägung; Ermessen der Behörde)
§ 66 Abs 1 (ebenso)