ForstG: § 1a Abs 1 (Wald, bestockte Mindestfläche von 1000 m2, Bestockung durch Waldgehölze; behaupteter verwilderter Obstgarten; Widmung des Grundstückes nach dem Flächenwidmungsplan irrelevant für Waldeigenschaft)
§ 172 Abs 6 (forstpolizeilicher Auftrag; vorfrageweise Beurteilung der Waldeigenschaft in den Zeitpunkten des Verstoßes gegen das ForstG und der Erlassung des forstpolizeilichen Auftrages)