ASVG: § 4 Abs 2 (Begriff Dienstnehmer; Verhältnis persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit; Hausbetreuung durch Bewohner von Wohnanlagen; kein generelles Vertretungsrecht; Mieter der Wohnanlange stellen kein Kontrollinstrument des Dienstgebers dar; Dislozierung der Leistungserbringung vom Sitz des Dienstgebers; zeitliche Einteilbarkeit der Leistungserbringung auch bei Vereinbarung bestimmter Wochentage für bestimmte Leistungen)