AWG 2002: § 62 Abs 3 idF BGBl I 2011/9 (Überwachung von Behandlungsanlagen; Vorschreibung geeigneter Maßnahmen an den Inhaber der Behandlungsanlage; Inhaber ist derjenige, der die Möglichkeit zur Umsetzung der vorgeschriebenen Maßnahmen hat)
AWG 2002: § 62 Abs 3 idF BGBl I 2011/9 (Überwachung von Behandlungsanlagen; Vorschreibung geeigneter Maßnahmen an den Inhaber der Behandlungsanlage; Inhaber ist derjenige, der die Möglichkeit zur Umsetzung der vorgeschriebenen Maßnahmen hat)