vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 20. 9. 2012, 2008/07/0103 (Abfallwirtschaft)

VwGHAbfallwirtschaftZfV 2013/561ZfV 2013, 408 Heft 3 v. 9.7.2013

AWG: § 78 Abs 9 idF BGBl I 2006/34 (eine Gesundheitsgefährdung durch häufigen Hautkontakt und eine unzumutbare Geruchsbelästigung ist jedenfalls bei der Verwendung von kreosothaltigen Abfällen auf Spielplätzen oder an anderen Orten im Freien, die der Freizeitgestaltung und der Erholung dienen, gegeben; hier: freie Zugänglichkeit für Zuschauer zum Zaun einer Pferdekoppel mit kreosothaltigen Bahnschwellen; öffentlicher Weg ist ein Ort im Freien)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!